Das Spezialgebiet - Sozial- und Rentenrecht - erfordert eine übergreifende Überprüfung und Klärung der Sachverhalte innerhalb des Sozialrechts. Bei der Beratung, Verfahrens- und Prozessvertretung müssen die einzelnen Sozialrechtsgebiete, die sich überschneiden können, umfassend berücksichtigt werden. Hier gewährleiste ich eine individuelle und ganzheitliche Betreuung.
Berührungspunkte zu anderen Rechtsgebieten (z.B. Steuerrecht, Arbeistrecht) sind nicht auszuschließen. Aufgrund der langjährigen Tätigkeit kann ich auf zuverlässige Kooperationspartner (Steuerberater, Rechtsanwälte) zurückgreifen, die ich gerne empfehlen und bei Bedarf einbinden kann. Medizinische Sachvehalte kläre ich mit den Ärzten und Kliniken Ihres Vertrauens ab. Im Einzelfall kontaktiere ich Ärzte, mit denen ich aufgrund der langjährigen Tätigkeit gute Erfahrung gemacht habe, um Krankheitsbilder, Behandlungs- und Untersuchungsmöglichkeiten zu besprechen, wenn es um die Themen Erwerbsminderung oder medizinische bzw. berufliche Rehabilitation geht.