Die Tätigkeit des gerichtlich zugelassenen Rechts-beistandes und Rentenberaters wird nach den gleichen Bestimmungen der Rechtsanwälte vergütet. Grundlage ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für die Erstberatung beträgt die Gebühr in der Regel zwischen 75,oo EUR und 190,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer.
Für weitere Tätigkeiten (Durcharbeiten von Unterlagen, Antragstellung, Verhandlungen, gerichtliche Vertretungen, Gutachten und Berechnungen) gelten die Bestimmungen §§ 2 - 4a, 34 RVG. Bei umfangreichen Verfahren kann eine Honorarvereinbarung zur Anwendung kommen.
Steuerlicher Hinweis
Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rechts-beistände/Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie betriebliche Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an (BdF IV B 5-S 2255-357/97).